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Häufig gestellte Fragen

Wie viele Bücher kann ich gleichzeitig ausleihen?

5 (Fünf).

Auf welcher Sprache sind die Manga?

Wir haben über 600 Manga auf Deutsch, ca. 30 Englisch, einige auf Französisch und ein paar auf Japanisch.

Wie kann ich einen Bibliotheksausweis beantragen?

Einfach in die Bibliothek kommen und nachfragen.

Wo sind wir noch zu finden?

Auf Instagram, Discord und TikTok!!!!

Darf man in der Bibliothek essen und trinken?

Ja! Tatsächlich ist das bei uns nicht verboten. Bitte aber darauf achten, alles sauber und ordentlich zurückzulassen.

Nutzungsbedingungen und FAQ: Hilfe
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Nutzungsbedingungen

  1. Jede*r kann die Bibliothek nutzen, solange die Nutzung nicht gegen die folgenden Regeln verstößt. 

  2. Die Bibliothek hat das Recht darüber zu entscheiden, ob Inventar ausgeliehen werden darf.

  3. Der/die Benutzer/in meldet sich persönlich zum Erstellen eines Bibliotheksausweises an. Der Personenkreis bezieht sich auf Kinder ab Schuleintrittsalter, Jugendliche und Erwachsene. 

  4. Der/die Benutzer/in erhält nach der Anmeldung und der Entrichtung des Entgeltes entsprechend der Entgeltordnung einen Bibliotheksausweis. 

  5. Der Bibliotheksausweis kostet für den Ersteintritt 10 Euro

  6. Jedes Folgejahr fallen folgende Kosten an: 

    1. 2 Euro pro Jahr für nicht-(zahlende) Mitglieder der Otaku Allianz e.V.

    2. 1 Euro für (zahlende) Mitglieder der Otaku Allianz e.V.

    3. Oder ein (1) Manga von der Wunschliste

    4. Oder drei (3) Manga (nicht von der Wunschliste)

  7. Manga-Spenden (siehe 6.c-d) können gut geschrieben werden.

  8. Nachträgliches Gutschreiben von gespendeten Manga ist nicht möglich.

  9. Der Bibliotheksausweis ist nicht übertragbar.

  10. Der/die Benutzer/in ist verpflichtet, Änderungen seiner Daten der Bibliothek mitzuteilen.

  11. Für das Lesen der Manga auf dem Gelände des KuZe ist kein Ausweis nötig.

    1. Hof-lesen ist nur nach Hinterlegen eines Pfandes möglich.

    2. Manga müssen vor Ende der Öffnungszeit abgegeben werden. 

  12. Gegen Vorlage des Bibliotheksausweises können Medien für die festgesetzte Leihfrist ausgeliehen werden.

  13. Die Verlängerung der Leihfrist mit einem gültigen Bibliotheksausweis ist möglich.

  14. Der Verlängerungszeitraum beginnt mit dem Tag der Verlängerung. 

  15. Verlängerung ist per E-Mail oder in Person möglich. 

  16. Einige Privatbestände sind nicht ausleihbar und nur vor Ort zu lesen. Diese Medien sind gesondert gekennzeichnet (roter Punkt). 

  17. Die Anzahl der ausgeliehenen Titel ist auf 5 beschränkt, da das Inventar noch sehr klein ist. 

  18. Medien können für drei (3) Wochen ausgeliehen werden. 

  19. Ausgeliehene Medien dürfen nicht an Dritte verliehen werden.

  20. Manga und andere Medien werden mit Sorgfalt behandelt. 

  21. Bei Schäden muss die für den Schaden verantwortliche Person selbst aufkommen. 

  22. Die Rückgabe der Manga kann wie folgt passieren:

    1. Abgabe in Person zu den Öffnungszeiten

    2. Abgabe in unserem Abgabe-Briefkasten

      1. Zusätzlich zu den Manga bitte einen Zettel mit einer Liste der Titel, Datum und der Ausweisnummer hineinwerfen. (Oder per Mail schreiben.)

  23.  In der Bibliothek wird bei schlechtem Wetter darum gebeten, die Schuhe auszuziehen und bereitgestellte Hausschuhe zu tragen. 

  24.  Taschen und Jacken sind bitte am Eingang zu hinterlegen ( wir haften nicht für Eure Sachen).

  25. Wir nehmen immer gerne Spenden an. Geld oder Manga. 

  26.  Tee gibt es auf Nachfrage und kostet 50ct. 

  27. Nach einigen Vorfällen möchten wir darauf hinweisen, dass das Klauen unseres Inventars bodenlos unfair ist und zum sofortigen Entzug des Ausweises führt. 

  28.  Bei Verlust oder extremer Beschädigung der Manga/ des Inventars muss die verantwortliche Person selber dafür aufkommen und die Kosten tragen. 

  29. Geister haben keine Rechte!

Nutzungsbedingungen und FAQ: Ãœber uns
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